Der Kirchengemeinderat

Die Arbeit von Kirchengemeinderat und Ausschüssen

 

Über aktuelle Neuigkeiten aus den Sitzungen informiert der KGR hier.

Der Kirchengemeinderat (KGR) ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde verantwortlich.

Er soll in allen Fragen des gemeindlichen Lebens entscheiden. Für alle haupt-, neben- oder ehrenamtlichen Mitarbeitenden soll er Sorge tragen, sie schützen und zu ihren Aufgaben befähigen.

Der KGR tagt einmal monatlich, normalerweise am ersten Dienstag eines jeden Monats. Im Falle von Schulferien oder aus anderen wichtigen Gründen kann es zu einer Verschiebung auf einen anderen Dienstag kommen. Die nächsten Sitzungstermine finden Sie hier.

Die Sitzungen gliedern sich in einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil. Im nicht-öffentlichen Teil werden vertrauliche Themen, wie z. B. Personalangelegenheiten, besprochen. Am öffentlichen Teil der Sitzungen dürfen alle Gemeindeglieder als Gäste teilnehmen und sind herzlich dazu eingeladen.

Um die Vielzahl der Aufgaben gut wahrnehmen zu können, hat der Kirchengemeinderat insgesamt 5 Ausschüsse eingesetzt. Dies dient zugleich der Beteiligung von Interessierten aus der Gemeinde, denn in den Ausschüssen dürfen auch Nicht-KGR-Mitglieder mitarbeiten. Die Ausschuss-Mitglieder werden vom KGR berufen. Bei Interesse an einer Mitarbeit in einem unserer Ausschüsse wenden Sie sich bitte an eine/n Pastor/in oder ein KGR-Mitglied.

Der Geschäftsführende Ausschuss besteht ausschließlich aus KGR-Mitgliedern. Er soll den KGR in Verwaltungsdingen entlasten und die Sitzungen vorbereiten. Ihm gehören stets KGR-Vorsitzende/r und stellvertretender KGR-Vorsitzende/r an.