„Wir werden sein wie die Träumenden.“
Sie möchten in unserer Gemeinde eines lieben Menschen gedenken, der verstorben ist? Hier finden Sie alle Informationen dazu.
Im Gottesdienst am Ewigkeitssonntag werden die Namen der verstorbenen Gemeindemitglieder genannt, die im zurückliegenden Kirchenjahr unter Gottes Wort und Segen zu Grabe getragen wurden. Wenn Sie im Trauergespräch angemerkt/ zugestimmt haben, dass Sie zu diesem Gedenkgottesdienst eingeladen werden möchten, bekommen Sie rechtzeitig von unserer Gemeinde eine persönliche Einladung.
Eine solche Einladung erhalten nur die nächsten Angehörigen, deren Adressen uns bekannt sind. Gern können Sie diese auch an Ihre Verwandtschaft und Freunde, die um den/die Verstorbene/n trauern, weitergeben.
Wenn Sie nicht an dem Ort wohnen, wo der/die Verstorbene beigesetzt ist, Sie ihm/ihrer am Ewigkeitssonntag aber dennoch gedenken möchten, wenden Sie sich an das Büro der Kirchengemeinde, in der der Gottesdienst stattfindet und bitten Sie darum, dass der Name des/der Verstorbenen genannt werden soll.
Wir feiern am Ewigkeitssonntag in unserer Gemeinde in der Regel zwei Gottesdienste zeitlich parallel um 11 Uhr in der Alt-Rahlstedter Kirche und in der Auferstehungskirche in Braak.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, um 14 Uhr und 15 Uhr am Gedenkgottesdienst in der Kapelle am Rahlstedter Friedhof teilzunehmen.
Der ganze Gottesdienst steht im Zeichen des Gedenkens. Musik und Lieder, Gebete, Rituale und die Predigt sind darauf abgestimmt. Für jede/n Verstorbene/n wird nach der Namensnennung ein Hoffnungslicht entzündet.
Nach dem Gottesdienst gehen viele zu den Gräbern ihrer Angehörigen, um sie mit Blumen oder Kränzen zu schmücken.
Allerheiligen, Allerseelen, Volkstrauertag: Der November ist der Monat des Gedenkens. Den Abschluss bildet der Totensonntag. Als evangelische Christenmenschen sprechen wir lieber vom Ewigkeitssonntag und nehmen damit Bezug auf den Glauben an die Auferstehung und das ewige Leben.
Die gesellschaftliche Bedeutung zeigt sich darin, dass an diesem Tag keine öffentlichen Veranstaltungen stattfinden dürfen, die nicht dem „ernsten Charakter“ des Tages entsprechen. Auch Weihnachtsmärkte dürfen an dem Tag nicht öffnen. Es ist ein stiller Tag, an dem viele Menschen ihrer verstorbenen Angehörigen gedenken. Auch in unserer Gemeinde wird diese Tradition gepflegt und gottesdienstlich begangen.